Mainz – Hinweis: Bereits in den 90er Jahren begann der Planungsprozess zur Entwicklung eines neuen, Gemeindegrenzen unabhängigen Stadtteils auf den Flächen des ehemaligen Militärflugplatzes Layenhof. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte das Ergebnis des zuvor mit großer Resonanz durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbes für den neuen Stadtteil „Layenhof“ in entsprechendes Bauplanungsrecht umgesetzt werden.
Die mit dieser Planungsinitiative verfolgten Zielsetzungen zur Stadtentwicklung, in diesem Bereich ein großes, neues Wohnquartier zu verwirklichen, wurden in den Monaten danach jedoch aus unterschiedlichsten Gründen verworfen. Eine Umsetzung des Wettbewerbserfolges in Baurecht ist nie erfolgt.
Seit der Gründung des Zweckverbandes „Layenhof/ Münchwald“ werden andere städtebauliche Zielsetzungen für den ehemaligen Militärflugplatz verfolgt. Der „Zweckverband Layenhof/ Münchwald“ hat sich zum Ziel gesetzt, einen interkommunalen Planungsraum zu schaffen, bei dem die Planungs- und Nutzungsfolgen miteinander abgestimmt werden. Darüber hinaus soll durch den „Zweckverband Layenhof/ Münchwald“ die gemarkungsübergreifende Planung, Erschließung und Vermarktung des Gesamtareals erfolgen.
Anhand eines städtebaulichen Masterplanes wurde in den Jahren 2012 und 2013 ein konkreter Rahmen für eine städtebauliche Neuordnung erarbeitet. So wurden u. a. in insgesamt sechs öffentlichen Planungswerkstätten die derzeitigen Rahmenbedingungen und die neuen Zielsetzungen für den Layenhof diskutiert und ein gemeinsames Programm für das weitere Vorgehen definiert. Auf dieser Grundlage entstand für das Plangebiet ein städtebauliches Grundgerüst, das von der Zweckverbandsversammlung als Leitbild der zukünftigen Entwicklung des Plangebiets beschlossen wurde.
Mit Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Flugplatzgeländes auf dem Layenhof geschaffen werden. Hierzu soll für einen Teilbereich des Zweckverbandsgebiets der Bebauungsplan „Layenhof“ aufgestellt werden (Bebauungsplanverfahren „Lay 1″).
Mit dem Bebauungsplan „Lay 1“ soll für Teilbereiche des Zweckverbandsgebiets Baurecht für eine gewerbliche sowie für eine gemischte Nutzung geschaffen werden. Zudem soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan für die Flächen des Zweckverbandsgebietes geändert und hiermit an die neuen städtebaulichen Zielsetzungen für das Zweckverbandsgebiet angepasst werden.
Zur Umsetzung der beschriebenen Planungsziele hat die Zweckverbandsversammlung Layenhof/ Münchwald in ihrer Sitzung am 29.11.2019 beschlossen, die gesetzlich vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen. Dieser Verfahrensschritt dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Im Anschluss wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt am:
Dienstag, 04.02.2020 um 18.00 Uhr,
Layenhof, Gebäude 5856,
Am Flugplatz 5856, 55126 Mainz
Im Nachgang zur Veranstaltung können seitens der Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich 28.02.2020 noch Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes und seine Begründung stehen in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Mainz sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz