Tatzeit: Mittwoch, 11.04.2018, 18:09 Uhr.
Es bestand daher der Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Arzneimittelgesetz. Die Gegenstände konnten im Rahmen der Ermittlungen einem 30-jährigen Mann aus Frankfurt zugeordnet werden. Die aufgefundenen Stoffe wurden sichergestellt.
Das Fahrzeug wurde durch einen Rauschgiftsuchhund durchsucht, jedoch konnten keine weiteren Betäubungsmittel aufgefunden werden. Der PKW auf dem Parkplatz verschlossen geparkt.
Die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz laufen, ebenso die Strafanzeige wegen Verstoßes gegen des Betäubungsmittel- respektive Arzneimittelgesetz.