Mannheim – Neuer Mannheimer Mietspiegel für 2016 veröffentlicht

suedwest-news-aktuell-mannheimMannheim – Mannheimer Mietspiegel: Die Stadt Mannheim hat am Dienstag, 20. Dezember, den neuen und nun schon 22. Mietspiegel veröffentlicht. Dieser ersetzt ab dem 21. Dezember die bisher geltende Ausgabe von 2014. Damit liegen aktuelle und differenzierte Zahlen über die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im frei finanzierten Wohnungsbestand Mannheims vor. Die Durchschnittsmiete 2016 beträgt nach der Auswertung durch GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH 7,05 Euro pro Quadratmeter. Die Steigerung gegenüber dem Mietspiegel 2014 liegt bei 5,1 Prozent und somit niedriger als in den vorausgegangenen zwei Jahren.

„Der Mietspiegel schafft Transparenz bezüglich der angemessenen Miete einer Wohnung. Insbesondere bei Mieterhöhungsverfahren hilft der Mietspiegel unnötige rechtliche Streitigkeiten zwischen den Mietparteien zu vermeiden“, erläuterte Bürgermeister Lothar Quast. „Darüber hinaus ist er ein bewährtes Instrument zur Beurteilung der Entwicklung der Mietpreise und ermöglicht damit eine Vergleichbarkeit von Wohnungen in unserer Stadt und in der Region“, so Quast weiter. „Ein besonderer Dank gilt den Mietern und Vermietern, die sich die Zeit genommen und sich an der schriftlichen Befragung beteiligt haben, sowie dem Mieterverein Mannheim e.V. und dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Mannheim e.V. für ihre Unterstützung“, so der Baudezernent.

Die Durchschnittsmiete 2016 beträgt 7,05 Euro pro Quadratmeter. Verteilt auf die zwei Jahre seit dem Mietspiegel 2014 ergibt das eine Steigerung von 2,55 Prozent pro Jahr. Die Steigerung gegenüber dem Mietspiegel 2014 liegt bei 5,1 Prozent und somit niedriger als in den vorausgegangenen zwei Jahren. Das Mietenniveau in Mannheim im Vergleich zu anderen Ballungsräumen ist moderat. Heidelberg mit 8,40 (2015), Stuttgart mit 8,44 (2015) und Freiburg mit 8,25 Euro pro Quadratmeter (2017) weisen demgegenüber höhere Mietpreise aus.

Der Mannheimer Mietspiegel ist eine Serviceleistung der Stadt Mannheim für ihre Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für Mieter und Vermieter. Als Grundlage für die Bestimmung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ und durch seine Markttransparenz leistet er einen nicht unerheblichen Beitrag zur Reduzierung von Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Seit seiner ersten Auflage wird er auf statistisch wissenschaftlicher Basis erstellt.

Damit erfüllt auch der Mietspiegel 2016 die Anforderungen, die an einen „qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestellt werden. Quast betont, dass ein „qualifizierter Mietspiegel“ besondere Rechtsfolgen hat, die im Mietrecht festgelegt sind. „Der Mannheimer Mietspiegel wird daher auch seit Jahren von den mit Mietrecht befassten Mannheimer Gerichten anerkannt“.

Die Stichprobenerhebung und -auswertung zur Erstellung des Mannheimer Mietspiegels 2016 wurde im Auftrag der Stadt Mannheim von GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH durchgeführt. Der Mannheimer Mietspiegel 2016 ist eine vollständige Neuerhebung im Sinne des § 558 d BGB.

Der Mietspiegel 2016 wurde erstmals mit Hilfe der Regressionsmethode, anstelle der Tabellenmethode, erstellt. Da die Erhebung zum Mietspiegel 2016 erstmals Fragen zur „energetischen Ausstattung und Beschaffenheit“ umfasste, musste im Vorhinein auf die Regressionsmethode umgestellt werden. Die „energetische Ausstattung und Beschaffenheit“ wäre in einem Tabellenmietspiegel nicht adäquat darstellbar gewesen. Der Regressionsmietspiegel bietet gegenüber dem Tabellenmietspiegel verschiedene Vorteile. Erstens bildet der Regressionsmietspiegel die Wohnungen detaillierter ab. Zweitens ist der Regressionsmietspiegel anpassungsfähiger gegenüber zukünftigen Herausforderungen, die auf den Mietspiegel zukommen können“.

Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzlich geregelte Mieterhöhungsverfahren. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur dann verlangen, wenn die künftige Miete die „ortsübliche Vergleichsmiete“ nicht übersteigt. Zur Ermittlung dieser „Vergleichsmiete“ ist der Mietspiegel ein anerkanntes Instrument. Der Mietspiegel ist auch ein kontinuierliches, objektives und auf empirischer Basis beruhendes Beobachtungsinstrument hinsichtlich der Mietpreisentwicklung in Mannheim. Damit stellt er ein wichtiges Element des kommunalen Aufgabenbereiches Wohnungsmarkt-Monitoring dar und liefert Daten zum Wohnen in Mannheim. Die Auswertungen und Analysen zum Mietspiegel sind somit auch ein Baustein des Handlungskonzepts zur Wohnungsmarktentwicklung Wohn.Raum.Stadt II.

Der „Gesprächskreis zum Mannheimer Mietspiegel“, dem Vertreter der Interessenverbände von Mietern und Vermietern, sowie Vertreter der Wohnungswirtschaft angehören, begleitet seit über einem Jahrzehnt die Erstellung und Anwendung des Mietspiegels und sichert damit ebenfalls dessen Weiterentwicklung. Mit Unterstützung der Verbände hat der Mietspiegel diese breite Akzeptanz erreichen können.

Allgemeine Informationen:

Wie erhalten Sie Informationen zum Mannheimer Mietspiegel 2016?

 Die Broschüre, die neben den Tabellen wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält, steht im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung: www.mannheim.de/mietspiegel

 Unter www.mannheim.de/mietspiegel steht ein Mietspiegelrechner zur Verfügung, der die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete online ermöglicht.

 Die Tabellen hängen im Collini Center, Beratungszentrum im Erdgeschoss öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten des Beratungszentrums (Montag bis Donnerstag:
8 Uhr bis 17 Uhr, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr) eingesehen werden.

 Für den Kreis der Personen, die keinen Internetzugang haben, steht ein geringes Kontingent gedruckter Mietspiegelbroschüren zur Verfügung, die dort oder beim Fachbereich Stadtplanung, Wohnungsmarktentwicklung, Collinistr.1, 68161 Mannheim, 2. OG, Zimmer 201 abgeholt werden können. Hier erhalten Sie nach Terminvereinbarung Beratung zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ und allgemeine Informationen zum Mietrecht (Telefon: 0621 / 293 -7860, -7818, E-Mail: mietspiegel@mannheim.de).

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Text: Stadt Mannheim