Michael Schumacher Erpresser verurteilt, Wuppertal, 12. Februar 2025 – Im Prozess um die versuchte Erpressung der Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher hat das Amtsgericht Wuppertal die Angeklagten heute schuldig gesprochen. Die Täter hatten versucht, mit gestohlenen privaten Fotos und Videos der Familie 15 Millionen Euro zu erpressen.
Hauptangeklagter gesteht – „Ich habe den Scheiß gebaut“
Der Hauptangeklagte, ein 53-jähriger Mann aus Wuppertal, räumte die Tat zu Beginn des Prozesses ein. Er gab zu, im Besitz der gestohlenen Bilder gewesen zu sein und diese gegen eine hohe Geldsumme zurückgeben zu wollen. Vor Gericht zeigte er Reue und erklärte: „Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut.“
Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Bilder aus dem Umfeld eines Sicherheitsunternehmens stammten, das für die Schumacher-Familie tätig war. Einer der Mitangeklagten, ein früherer Mitarbeiter dieses Unternehmens, soll die Aufnahmen unrechtmäßig beschafft und an den Haupttäter weitergeleitet haben.

Gestohlene Daten: Umfangreiches privates Material
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei den Tätern rund 900 Bilder, fast 600 Videos sowie Teile der digitalisierten Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt. Diese sensiblen Daten stammten aus dem privaten Umfeld der Familie und zeigten Schumacher in teils verletzlichen Momenten nach seinem schweren Ski-Unfall im Jahr 2013 (www1.wdr.de)
Die gestohlenen Aufnahmen und Dokumente wurden von einem ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher entwendet, der bis März 2021 für die Familie tätig war. Er soll die Daten kopiert und an die Mitangeklagten weitergegeben haben, die anschließend versuchten, die Familie mit der Drohung der Veröffentlichung im Darknet zu erpressen (lto.de).
Schumacher-Familie kämpft für Privatsphäre
Seit dem schweren Skiunfall von Michael Schumacher im Jahr 2013 hält die Familie sein Privatleben konsequent aus der Öffentlichkeit heraus. Jegliche Versuche, vertrauliche Informationen zu veröffentlichen oder finanziell auszuschlachten, werden mit rechtlichen Schritten verfolgt.
In diesem Fall trat die Familie als Nebenkläger auf, um sich gegen den Erpressungsversuch zur Wehr zu setzen. Corinna Schumacher war beim Prozessauftakt nicht persönlich anwesend, ließ jedoch durch ihre Anwälte deutlich machen, dass sie eine harte Bestrafung der Täter forderte.

Urteil: Haftstrafen für die Erpresser
Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit diesem Schuldspruch setzt die Justiz ein klares Zeichen gegen Erpressung und den Missbrauch sensibler persönlicher Daten. Der Fall zeigt einmal mehr, wie skrupellos einige Täter versuchen, Profit aus dem Schicksal prominenter Persönlichkeiten zu schlagen – und welche Konsequenzen sie dafür tragen müssen (hk).