Das Fahrzeug wartete zunächst mit eingeschaltem Licht in der Nähe des Supermarkteingangs. Beim Erblicken des Streifenwagens schaltete der Fahrer auffällig das Licht aus und fuhr in eine Parklücke. Bei der Kontrolle des Pkw stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war.
Die Kennzeichen des Fahrzeugs waren bereits entstempelt worden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Fahren ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, im Schadensfall müssen Fahrer und Fahrzeughalter mit hohen Regressansprüchen rechnen.