Rheinland-Pfalz – Corona-Pandemie / Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Maskenpflicht ab 27. April

Motto: „Ich schütze Dich, Du schützt mich“

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Staatskanzlei in RLP - Rheinland-Pfalz / Staatskanzlei – Maskenpflicht: Nach Auffassung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Bremen ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen.

Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, sowie Bremen darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „In Rheinland-Pfalz haben wir mit unserem Rheinland-Pfalz Programm Beschaffung alles daran gesetzt, genügend Masken für das medizinische Personal bereit zu stellen. Wir haben für alle Schülerinnen und Schüler im Land wiederverwendbare Alltagsmasken beschafft und Notfallkoffer für Schulen, falls Kinder mal ihre Masken vergessen haben. In Apotheken und Drogeriemärkten sind mittlerweile viele Alltagsmasken zu kaufen. Ich weiß auch von hunderten Initiativen im Land, die mittlerweile selbst oder für andere nähen oder sogar in die Produktion eingestiegen sind. Masken können ein Beitrag sein, die Ansteckungsgefahr weiter zu drosseln nach dem Motto: Ich schütze Dich, Du schützt mich“.

***
Staatskanzlei in RLP

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com