Eine Weiterfahrt des Pkw Audi wird untersagt. Nur eine Viertelstunde später wird das Fahrzeug erneut im öffentlichen Verkehrsraum angetroffen und wieder sitzt der 28-jährige hinter dem Steuer, obwohl er in der Zwischenzeit auch keine Fahrerlaubnis erlangte (:-) Erneut wurde die Weiterfahrt untersagt, erneut wurde eine Strafanzeige wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gefertigt.
Bei einer weiteren Verkehrskontrolle am Nachmittag gegen 16.15 Uhr wurde festgestellt, dass ein 18-jähriger Mann aus Straßfurt einen Pkw führte, für den das angebrachte Kennzeichen nicht ausgegeben war. Ein weiteres „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ stellten die Beamten gegen 21.50 Uhr fest, als ein 16-jähriger aus Bremen einen Mercedes im öffentlichen Verkehrsraum führte, obwohl er – wie das Alter schon aussagt – noch keine Fahrerlaubnis besaß.
In Begleitung war er von einem 17-jährigen Jugendlichen und der Halter des Pkw, der 43-jährige Vater des Fahrzeugführers, wartete vor einem Imbissbetrieb bereits auf das Eintreffen seines Fahrzeugs. Auch gegen ihn wird wegen Duldung des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ ermittelt.
OTS: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg