Als die Verkehrsteilnehmerin kurze Zeit später zu ihrem geparkten Pkw zurückkam, stellte sie fest, dass sich ein frischer Unfallschaden an ihrem Pkw befand. Der Unfallverursacher befand sich nicht mehr an der Unfallörtlichkeit. Dieser dürfte beim rückwärts Rangieren vermutlich mit einer Anhängerkupplung gegen den geparkten Pkw gestoßen sein.
An der Unfallörtlichkeit konnten Lacksplitter sichergestellt werden.
Der Schaden am geparkten Pkw beläuft sich auf zirka 1.500,00 Euro.
OTS: Polizeidirektion Bad Kreuznach