Zu den angesprochenen Sachverhalten informierte das Landeskriminalamt jeweils mit Medieninformationen am 3. Oktober und am 4. November diesen Jahres.
Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen erbittet sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen. (Details enthält das als pdf beigefügte Fahndungsplakat)
Fragen:
• Wer kennt die Täter oder Personen aus deren Umfeld?
• Wer hat zu den Tatzeiten im näheren oder weiteren Bereich der genannten Tatorte verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt?
Auch Hinweise aus den Sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.
Bitte wenden Sie sich an das Landeskriminalamt Sachsen,
Telefon 0800 855-2055
oder jede andere Polizeidienststelle. Weitere Informationen unter www.polizei.sachsen.de
Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt sich auf 50.000 Euro je Straftat. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der jeweilige Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.
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Landeskriminalamt Sachsen