Am Fahrzeug, das mittels eines Abschleppkrans geborgen werden musste, entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 4.000.- EUR. Der allein im Fahrzeug befindliche und nicht angeschnallte Fahrzeuglenker musste auf Grund einer Kopfplatzwunde sowie des Verdachts der Gehirnerschütterung die weitere Nacht im Krankenhaus verbringen.
Unfallursächlich dürfte die absolute Fahruntüchtigkeit des 39-Jährigen gewesen sein. Aufgrund seines Atemalkoholwerts von 2,78 Promille wurde dann auch sein Führerschein einbehalten.
OTS: Polizeipräsidium Karlsruhe