Schwabach – Corona-Aktuell 24.04.2021: Corona-Maßnahmen in Schwabach aufgrund der so genannten „Bundesnotbremse“

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Coronavirus Schwabach (BY) – Aufgrund der seit 24. April in Bayern gültigen sogenannten „Bundesnotbremse“ gelten in Schwabach folgende Regelungen:

– Weite Teile des Einzelhandels dürfen ab Sonntag, 25. April, nur noch „Click & Collect“ anbieten. Das Abholen ist ohne vorherigen Test möglich. Grund ist, dass die 7-Tage-Inzidenz von 150 zwischen 20. und 22. April
überschritten wurde. Online-Angebote des Schwabacher Einzelhandels, der Gastronomie und Dienstleister finden sich auf
www.schwabach-bringts.de

– Kundinnen und Kunden müssen bei Friseuren und Fußpflege einen maximal 24 Stunden zurückliegenden PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht) vorweisen. Darüber hinaus besteht auch für das Personal
eine FFP2-Maskenpflicht.

– Damit Lockerungen eintreten können, muss die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut von 150 (für den Einzelhandel) oder 100 (für alle weiteren Maßnahmen) an mindestens fünf Tagen in Folge unterschritten werden.
Die Maßnahmen gelten dann ab dem übernächsten Tag. Das gilt künftig auch für Regelungen an Schulen und in der Kinderbetreuung. Die bisher jeweils Freitags erfolgende Bekanntmachung entfällt daher.

– Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist nicht mehr möglich.

– Alle weiteren Regeln wie die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, Kontaktbeschränkungen sowie die Regeln für Schulen und Kinderbetreuung bleiben bestehen.

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Stadt Schwabach
Jürgen Ramspeck

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