Stadt Wertheim – Coronavirus: Ab Montag gilt auch in Wertheim die Maskenpflicht

In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen vorgeschrieben.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - WertheimWertheim (BW) – Ab Montag gilt auch in Baden-Württemberg die sogenannte „Maskenpflicht“. Beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs muss dann eine Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Mit diesem Thema beschäftigte sich der Lenkungsstab der Stadt Wertheim in seiner Schaltkonferenz unter der Leitung von Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez am Freitag. Wie der Leiter des Ordnungsamtes, Volker Mohr, erläuterte, gilt die Maskenpflicht für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Sie greift nicht bei jüngeren Kindern, oder wenn das Tragen aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.

„Trotz der Maskenpflicht sind die geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln weiter einzuhalten“, so Mohr. In einer bis zum 4. Mai geltenden Übergangsfrist gibt es nach seinen Aussagen bei einem Verstoß gegen das Maskengebot keine Sanktionen. Danach sei mit einem Bußgeld zu rechnen. Der Ordnungsamtsleiter zeigte sich zuversichtlich, „dass sich das einspielen wird“. Er wies gleichzeitig darauf hin, dass in Einkaufsmärkten und anderen Geschäften deren Betreiber für die Einhaltung verantwortlich seien. Diese müssten gegebenenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Nicht einbezogen in die seit Beginn der Woche geltenden vorsichtigen Lockerungen der Corona-Verordnung ist das Besuchsverbot in Krankenhäusern und damit auch in der Rotkreuzklinik Wertheim. Darauf wies Krankenhausdirektorin Cornelia Krause in der Schaltkonferenz des Lenkungsstabes hin, nachdem es in den vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen deshalb gegeben hatte. „Wir halten uns strikt an die Vorgaben der Landesregierung“, betonte sie. Der Schutz von Patienten und Mitarbeitern stehe weiterhin im Mittelpunkt.

Gleichzeitig appellierte die Krankenhausdirektorin eindringlich, bei einer Erkrankung, die einen Besuch der Klinik erforderlich macht, „nicht aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu warten, bis es lebensgefährlich wird“. Dafür gebe es keinen Grund. Die Trennung von potenziellen Covid-19-Patienten sei sehr gut organisiert, versicherte Krause.
Aus aktuellem Anlass machte Volker Mohr deutlich, dass nach der geltenden Corona-Verordnung des Landes auch Campingplätze nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben müssen. Die Stadt habe da keinen Handlungsspielraum.

In die Liste der Veranstaltungen, die wegen der Corona-Pandemie 2020 nicht stattfinden können, reiht sich nun auch das Weinfest „Schöpple“ auf dem Neuplatz ein. Nach Rücksprache mit den Kooperationspartnern müsse dieses abgesagt werden, informierte die Geschäftsführerin der Tourismus Region Wertheim, Christiane Förster.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

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Stadtverwaltung Wertheim
– Kommunikation und Öffentlichkeit –
97877 Wertheim

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