Steuer-Überraschung: Rückwirkende Erhöhung Grundfreibetrag 2024 bringt zusätzliche Entlastung

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Rückwirkende Erhöhung Grundfreibetrag 2024, Berlin, 4. November 2024 – Eine erfreuliche Nachricht für Steuerzahler: Die Bundesregierung hat beschlossen, den Grundfreibetrag für 2024 rückwirkend anzuheben. Diese Anpassung bringt mehr Netto für Bürgerinnen und Bürger, indem ein höherer Teil ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf insgesamt 11.784 Euro. Auch der Kinderfreibetrag erfährt eine Erhöhung um 228 Euro auf 6.612 Euro.

Diese Entlastung, die mit der Lohnabrechnung im Dezember spürbar wird, zielt darauf ab, Bürger bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu unterstützen. Arbeitnehmer und Selbstständige können sich über mehr Netto freuen – ein willkommener Ausgleich in Zeiten hoher Inflation.

Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere Erhöhungen bereits in Planung: Der Grundfreibetrag soll 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro steigen, während der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro (2025) und 6.828 Euro (2026) angehoben wird. Damit sollen sichergestellt werden, dass das Existenzminimum auch in den kommenden Jahren steuerfrei bleibt und Familien entlastet werden (Steuer Schroeder).

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Rückwirkende Erhöhung Grundfreibetrag 2024 – Zusätzliche Pläne der Bundesregierung

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Anpassung des Einkommensteuertarifs, um die sogenannte „kalte Progression“ zu vermeiden. So sollen inflationsbedingte Gehaltserhöhungen nicht zur steuerlichen Mehrbelastung führen. Die Verschiebung des Steuertarifs wird dafür sorgen, dass Lohnsteigerungen, die die Inflation ausgleichen, nicht durch höhere Steuersätze kompensiert werden (Bundesfinanzministerium).

Diese Maßnahmen, die Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes sind, zielen auf mehr soziale Gerechtigkeit und eine faire Steuerbelastung ab. Sie sind eine Antwort auf die hohen Lebenshaltungskosten und setzen ein klares Zeichen für die Entlastung der Bürger. Die Erhöhung des Grundfreibetrags bringt damit eine echte Steuer-Überraschung und stellt sicher, dass Bürger auch in Zukunft mehr Netto vom Brutto erhalten (hk).

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