Welche Fristen gibt es? Gibt es nur die Ausschlagung als letztes Mittel? Gibt es Maßnahmen, die zum eigenen Schutz bereits unmittelbar nach dem Tod veranlasst werden müssen – vor allem wenn Dritte Kontovollmachten haben oder die Auszahlung von Versicherungen verhindert werden soll? Muss ich bei der Bank immer einen Erbschein vorlegen? Welche Rechte habe ich als Miterbe in einer Erbengemeinschaft?
Der Referent gibt anhand von konkreten Beispielen einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, damit kein unnötiger Schaden entsteht. Fragen aus dem Publikum sind – wie immer – willkommen.
Termin: Mi. 29.03.17 von 17:30 – 19:00 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen bitte unter www.vhs-koblenz.de oder unter (0261) 129-3702/-3711/-3730/-3740.
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Text: VHS-Koblenz