Bayern – Ministerin Huml: Weiterhin großes Interesse am Corona-Pflegebonus – Landesamt für Pflege hat bereits zahlreiche Bescheide zugestellt

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayern - Bayern – Der bayerische Corona-Pflegebonus stößt weiter auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hingewiesen. Huml betonte am Samstag: „Beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) sind bereits 154.386 Anträge eingegangen (Stand 8.5.2020). Diese große Zahl von Anträgen zeigt, wie gut der Bonus angenommen wird. Umso erfreulicher ist es, dass das LfP schon mit den ersten Auszahlungen starten konnte.“

Die ersten 1.000 Bescheide für den neuen Corona-Pflegebonus wurden bereits per Post verschickt. Mittlerweile funktioniert die Zustellung der Bescheide auch elektronisch. Der Präsident des LfP, Markus Schick, erläuterte: „Eine Antragstellung für den Bayerischen Corona-Pflegebonus ist noch bis 31.05.2020 möglich.“

Den Bonus gibt es als Anerkennung für das außergewöhnliche Engagement von Pflegenden in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter und nichtärztliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst sind antragsberechtigt. Wer mehr als 25 Stunden pro Woche regelmäßig arbeitet, bekommt 500 Euro – Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden oder weniger pro Woche arbeiten, erhalten 300 Euro.

Die Richtlinie zum Corona-Pflegebonus finden Interessierte im Internet unter www.lfp.bayern.de. Die Richtlinie enthält auch drei Anlagen, in denen begünstigte Berufsgruppen aufgezählt sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft.

Der Anspruch auf den Corona-Pflegebonus wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege jeweils im Einzelfall geprüft, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Unter www.lfp.bayern.de sind auch alle nötigen Unterlagen zur Beantragung des Bonus hinterlegt – ebenso wie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Corona-Pflegebonus. Der online-Antrag ist auf www.corona-pflegebonus.de zu finden.

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com