Bayreuth – Nachnutzung für Gelände Rathaus II auf der Tagesordnung am 04.02.2020

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayreuth - BAYREUTH (BY) – Der Bauausschuss des Stadtrates befasst sich am Dienstag, 4. Februar, um 16 Uhr, mit der städtebaulichen Nachnutzung des Geländes, auf dem sich derzeit noch das Rathaus II und die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle befinden.

Auf dem Gelände soll ein neues, attraktives und lebendiges Quartier mit Schwerpunkt Wohnen, insbesondere Mehrgenerationenwohnen, in innenstadtnaher Lage entstehen. Hierzu hatte der Stadtrat ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung in Auftrag gegeben, das zwischenzeitlich abgeschlossen ist. Fünf Interessenbekundungen wurden bei der Stadtverwaltung abgegeben, zwei davon erfüllen die Anforderungen des Informationsmemorandums. Aufgrund der innenstadtnahen Lage, noch dazu in einem Sanierungsgebiet, wird empfiehlt das Baureferat einen städtebaulichen Ideenwettbewerb für das Areal. Die Öffentlichkeit soll in das Wettbewerbsverfahren aktiv einbezogen werden.

Darüber hinaus steht die Außenbereichssatzung Thiergärtner Straße auf der Tagesordnung. Ziel dieser Satzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit einzelnen Wohnhäusern oder kleinen Handwerks-/Gewerbebetrieben zwischen den vorhandenen Gebäuden zu schaffen. Bisher werden die Flächen im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

***
Stadt Bayreuth

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com