Berlin – Heute ein Thema im Bundestag: Musterfeststellungsklage soll kommen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

heute-ein-thema-im-bundestag Berlin – (hib/HAU) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorzulegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10539) zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10316) hervor, in der Verbraucherschutz und Verbraucherrechte beim Abgasskandal thematisiert werden.

Ziel der oben erwähnten Neuregelung werde sein, die zivilprozessuale Rechtsdurchsetzung insbesondere für die Verbraucher zu vereinfachen und zugleich einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung vorzubeugen, schreibt die Regierung. In der Antwort findet sich keine konkrete Aussage, bis wann die unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle eingerichtet und ausgestaltet sein wird, die Beschwerden von Kunden bei Neuwagenkäufen außergerichtlich beilegen soll und laut den Grünen von Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas am 25. Januar 2016 angekündigte wurde.

„Die Bundesregierung ist mit ihren Beratungen zu einer unabhängigen Verbraucherschlichtungsstelle im Bereich des Neuwagenkaufs noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangt“, heißt es in der Vorlage. Es sei deshalb nicht möglich, einen konkreten Zeitplan anzugeben.

***
Text: Deutscher Bundestag

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com