Coburg – Stille Tage unterliegen besonderem Schutz

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Coburg - Coburg (BY) – Die stillen Tage im November und Dezember stehen wieder vor der Tür. Das städtische Ordnungsamt informiert deshalb über die aktuelle Rechtslage am Reformationstag, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag sowie am Heiligen Abend:

Verboten sind:

An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 17. November, und am Totensonntag, 24. November, jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
Öffnung und Betrieb von Spielhallen.

Am Buß- und Bettag, 20. November, von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
die Veranstaltung sportlicher und turnerischer Wettkämpfe auch außerhalb der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes,
die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
Öffnung und Betrieb von Spielhallen.

Am Heiligen Abend, 24. Dezember, von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern dabei nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
Öffnung und Betrieb von Spielhallen.

Außerdem sind an allen stillen Tagen (wie an allen normalen Sonntagen) von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr untersagt:
alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstähnlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören,
öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen,
Treibjagden.

Rückfragen beantwortet Jannik Fenßlein, Ordnungsamt, Rosengasse 1, im Zimmer 402, oder unter der Telefonnummer: 09561/89-1322 sowie per E-Mail Ja**************@****rg.de.

***
Stadt Coburg

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com