Deutsche Presseschau – NOZ: Vor BGH-Urteil: Deutscher Mieterbund fordert besseren Kündigungsschutz

Direktor Siebenkotten: Oft steckt finanzielles Kalkül hinter Eigenbedarf.

Mittelrhein-Tageblatt - Die Deutsche Presseschau - Aktuell Osnabrück (NI) – Vor einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs hat der Deutsche Mieterbund einen besseren Kündigungsschutz für Mieter gefordert. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch) sagte Mieterbunds-Direktor Lukas Siebenkotten, Lücken im Gesetz müssten gestopft werden: „Der Staat kann Mieter nur dann besser schützen, wenn er die Kündigungsrechte des Vermieters einschränkt.“ Er verlangte, den Kreis von Personen, die Eigenbedarf auf eine Wohnung geltend machen dürfen, auf Familienmitglieder zu begrenzen. Siebenkotten mahnte: „Gesellschafter eines Unternehmens dürfen nicht dazu gehören.“ Der Gesetzgeber müsse Vermieter auch dazu verpflichten, dem Mieter bei Eigenbedarf andere, freie Wohnungen im selben Haus als Ersatz anzubieten.

Laut Mieterbund kommt es immer öfter zu Kündigungen wegen Eigenbedarf. Betroffen seien vor allem Großstädte, Universitätsstädte und Ballungsräume, also Orte, wo der Markt eng sei. Siebenkotten kritisierte, dass häufig finanzielles Kalkül dahinterstecke: „Natürlich gibt es auch Fälle, wo es in erster Linie darum geht, dem Mieter zu kündigen, um neue, teure Mietverträge abzuschließen.“ Das sorgt oft für Streit. Pro Jahr gebe es inzwischen mehr als 26 000 Prozesse um Kündigungen, weil Mietern wegen unpünktlicher Zahlung, Nichtzahlung der Miete oder Eigenbedarf gekündigt wurde. Am Ende geht es zumeist um die Sozialklausel, die vorsieht, dass der Mieter zum Beispiel trotz Eigenbedarfs die Wohnung nicht räumen muss, weil er etwa krank oder hochbetagt ist, schon lange in dieser Wohnung wohnt oder keine angemessene Ersatzwohnung findet.

Der Bundesgerichtshof verhandelt am Mittwoch eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf. Der Mieter, ein 1930 geborener Mann, wehrt sich aus gesundheitlichen Gründen dagegen. Siebenkotten sagte: „Ich hoffe, dass der Bundesgerichtshof den Grundsatz bestätigt, dass bei der Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter bei Krankheit und Demenz einem schwerkranken Mieter immer Vorrang einzuräumen ist.“

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