DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben: Ludwig A. Minelli legt sich zur Ruhe – Ludwig A. Minelli, Gründer von «DIGNITAS – Menschenwürdig leben –Menschenwürdig sterben», verstorben.
Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» trauert um seinen Gründer und Generalsekretär Ludwig A. Minelli. Er verstarb am 29. November 2025 kurz vor seinem 93. Geburtstag selbstbestimmt durch eine Freitodbegleitung.
Mit dem kontinuierlichen Wachstum des Vereins seit seiner Gründung 1998 hat Minelli schon vor mehreren Jahren die Vereinsleitung um mehrere Personen erweitert und so Kontinuität und Nachfolge für einen nahtlosen Übergang geregelt. Das DIGNITAS-Team wird den Verein im Sinne des Vereinsgründers als professionelle und kämpferische internationale Organisation für Selbstbestimmung und Wahlfreiheit im Leben und am Lebensende weiterentwickeln.
Nachstehend finden Sie eine Würdigung der Pionierarbeit von Ludwig A. Minelli.
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Zum Tode von Ludwig A. Minelli (5. Dezember 1932 – 29. November 2025), Gründer des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» Ein Leben für Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenrechte Ludwig A. Minelli begann 1956 seine Laufbahn als Journalist bei der «Tat». Von 1964-1974 war er der erste «Spiegel»-Korrespondent in der Schweiz. Fasziniert von den rechtlichen Möglichkeiten, mit denen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte jenseits der Staatsgrenzen durchgesetzt werden konnten, begann er schließlich 1977 ein Jurastudium, das er 1981 mit dem Lizentiat abschloss. 1977 gründete er die «Schweizerische Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention» (SGEMKO), ein gemeinnütziger Verein, der Informationen über die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verbreitet.
1986 erwarb Minelli, mittlerweile 54-jährig, das Rechtsanwaltspatent. Seinem Rechtsverständnis lag die Überzeugung zugrunde, dass der Staat dem Bürger dient, und nicht der Bürger dem Staat. Besonders am Herzen lag ihm die Wahrung und Durchsetzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Menschenrechte. Seine Rechtsfälle führte er stets mit Blick auf die Möglichkeit, wenn nötig den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzurufen.
Unbequemer und unbeirrbarer Kämpfer
Minellis scharfer juristischer und politischer Sachverstand gepaart mit Kreativität, sein investigatives Gespür, sein Recherchetalent und die Fähigkeit, lückenlose Argumentationslinien praktisch in einem Guss zu Papier zu bringen, verhalfen ihm zu zahlreichen Erfolgen vor Gericht. Unbeirrt stand er für seine Überzeugungen ein, wenn es um den Schutz von Grundrechten und um die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat ging. Dass er sich über Jahrzehnte sowohl in der Schweiz als auch international für das Recht auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende einsetzte, war eine logische Konsequenz dieser Grundhaltung.
Bis zu seinem Tod war Minelli an Dutzenden von Gerichtsverfahren beteiligt, oft als Beschwerdeführer oder Verteidiger, oder im Hintergrund als verfahrenstaktischer Ratgeber für andere. Dass er hin und wieder selbst zu Unrecht auf der Anklagebank saß, nahm er gelassen und in der unbeirrbaren Überzeugung hin, dass er das Recht auf seiner Seite hat. Und dass, wer gebissen wird, gelegentlich zurückzubeissen versucht.
Minelli hat mit Gängen ans Bundesgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Schweizer Recht in vielen Bereichen nachhaltig beeinflusst. Andreas Gross, ehemaliger SP-Nationalrat und Parlamentarier im Europarat, schreibt im Nachwort zum Buch «Scharf beobachtet. Ein Dritteljahrhundert EMRK-Praxis und die Schweiz», welches Minelli 2014 herausgegeben hatte: «Wer eine Personifizierung einer die EMRK achtenden Schweiz
sucht, der findet sie auf der Zürcher Forch in Ludwig A. Minelli.»
Minelli war es auch, der in der Schweiz dem Instrument der Parlamentarischen Initiative zu neuer Bekanntheit verhalf. Mehr als hundert Jahre lang war es nur selten genutzt worden, obschon es seit den Anfängen des Bundesstaates der Standesinitiative der Kantone gleichgestellt war.
Pionierarbeit in der Suizidversuchsprävention
Dass Minelli am 17. Mai 1998 den Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben gründete, war die Folge eines Eklats an der Generalversammlung von EXIT (Deutsche Schweiz). Minelli war damals Rechtsberater des EXIT-Geschäftsführers Peter Holenstein, und als dessen Vorschlag, nicht nur die ärztlich unterstützte Suizidassistenz, sondern auch die Prävention von Suizidversuchen zu einer Aufgabe des Vereins zu machen, in einer desaströsen
Generalversammlung scheiterte und Holenstein abgewählt wurde, gründete Minelli, gemeinsam mit einer kleinen Gruppe von Gleichgesinnten, noch in der gleichen Nacht den Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben. Nie hätten er und seine Mitstreiter damals gedacht, dass aus diesem Verein eine international aktive Organisation mit über 10’000 Mitgliedern und mehreren Dutzend Mitarbeitenden würde.
Die Suizidversuchsprävention ist bis heute ein tragendes Element der DIGNITAS-Philosophie. Minelli hatte früh erkannt, dass auch Menschen mit einer leidvollen Geschichte grundsätzlich weiterleben wollen, wenn sie einen für sie persönlich akzeptablen Weg dazu finden. Jemandem einen Suizid ausreden zu wollen, ist keine dazu geeignete Methode. Vielmehr geht es darum, einen Menschen in einer scheinbar ausweglosen Situation ernst zu nehmen, auf Augenhöhe zu begegnen, und ihm alle erdenklichen Optionen aufzuzeigen – wozu auch die Möglichkeit gehört, sein Leben sicher und selbstbestimmt in einem für ihn persönlich würdigen Rahmen zu beenden. Für welche Möglichkeit er sich schließlich entscheidet, liegt an ihm.
Die Praxis gibt Minelli Recht. Nur ein kleiner Anteil der schwer leidenden Menschen, die sich an DIGNITAS wenden, stellt ein Gesuch um Suizidassistenz, und ein noch viel geringerer Anteil von ihnen entscheiden sich, diesen Weg dann auch tatsächlich zu gehen. Allein das Wissen, dass sie diese Möglichkeit haben, verschafft ihnen Erleichterung und gibt ihnen den Mut weiterzuleben. Damit können auch einsame und verzweifelte Suizidversuche verhindert werden, welche in den meisten Fällen scheitern und für die betreffende Person und ihr Umfeld schwerwiegende Folgen haben.
Internationale juristische Erfolge für die Suizidassistenz
Minelli hat sich mit dem Verein stets dafür eingesetzt, dass Menschen auch im Ausland Zugang zu allen Möglichkeiten und den dazu notwendigen Entscheidungsgrundlagen haben, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Ein Meilenstein war der Entscheid des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte (EGMR) vom 20. Januar 2011 in dem von DIGNITAS geführten Fall Haas gegen die Schweiz, in welchem der Gerichtshof das Recht eines (urteilsfähigen) Menschen bestätigte, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu entscheiden. Zwei wichtige weitere Erfolge die Suizidassistenz betreffend konnte Minelli 2020 in Deutschland und in Österreich erzielen. Am 26. Februar 2020
erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem bedeutenden Urteil den umstrittenen § 217 StGB, der die professionelle ärztlich unterstützte Suizidassistenz in Deutschland faktisch verunmöglichte, für verfassungswidrig und von Beginn an nichtig. Minelli war gemeinsam mit dem Schweizer DIGNITAS-Verein und dem von ihm 2005 mitgegründeten Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.» in Hannover sowie weiteren Parteien Beschwerdeführer gewesen. Noch im gleichen Jahr, am 11. Dezember 2020, erfolgte die Nichtigerklärung des Suizidassistenzverbots im § 78 des österreichischen Strafgesetzbuches durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof in einem durch den Verein DIGNITAS finanzierten, von einem Wiener Anwalt geführten und von Minelli angeregten und unterstützten Verfahren.
In zahlreichen Gerichtsverfahren und auch in politischen Verfahren wirkte Minelli beratend mit; dabei blieb er oft im Hintergrund. Seine Erfolge hängte er nie an die grosse Glocke und forschte stattdessen bis zu seinem Tod nach weiteren Möglichkeiten, Menschen zu ihrem Recht auf Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in letzten Dingen zu verhelfen – und wurde dabei oft fündig.
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Text: Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben