Hitze und Trockenheit haben Baumbestand an der Gleisschleife geschädigt.
Weitere Informationen zu Baumfällungen:
Baumfällungen bedürfen entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes und der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden und einer Genehmigung. Sie sind nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.
Zuständigkeiten für Baumfällungen: Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist zuständig für alle Fragen rund um Planung, Pflege und Verkehrssicherheit der Straßenbäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie für die Bäume in Park-und Grünanlagen. Das Umweltamt ist zuständig für die Erteilung von Fällgenehmigungen auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet von Dresden.
Einen Überblick über bevorstehende Fällungen bietet eine im Internet unter www.dresden.de/baum veröffentlichte Liste. Diese Liste basiert auf dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bekannten und gemeldeten Maßnahmen auf Grundlage der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll