Dieser Termin wird von der Stadt Koblenz auf der Webseite koblenz.de bekannt gegeben.
Dort gelten dann, wie schon jetzt bei außengastronomischen Angeboten, die Pflicht zum Tragen einer Maske, Abstandsgebot, Vorausbuchungspflicht, Kontaktnachverfolgung und ein negatives Testergebnis.
Wenn also die Inzidenzwerte für Koblenz weiterhin unter dem Schwellenwert von 50 verharren, könnte die Innengastronomie am Freitag, 28. Mai wieder öffnen. Wird der Schwellenwert nochmals überschritten, beginnt die Zählung beim nächsten Unterschreiten von vorn.
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Stadt Koblenz