Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen mit einer Gesamtpersonenzahl unter 75 haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen haben gegenüber der Stadtverwaltung Koblenz, Ordnungsamt – Sachgebiet Sicherheitslagen und Veranstaltungen möglichst eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts schriftlich zu bestätigen.
Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse jedes Besuchers zu ermitteln und für die zuständige Behörde bereitzuhalten.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 20.4.2020 oder bis eine anderslautende erlassen wird.
Die Allgemeinverfügung im kompletten Wortlaut steht auf bekanntmachungen.koblenz.de
***
Stadt Koblenz