„In vielen Bundesländern ist das Wahlalter 16 schon längst Praxis, in Rheinland-Pfalz wird es immer noch von der CDU-Fraktion blockiert. Wenn nun schon das Bundesverwaltungsgericht das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen für verfassungsgemäß erklärt, kommt die CDU im Land in immer größere Erklärungsnot.
Wir hoffen nun, dass sich die CDU im Land mit der Rechtsprechung im Rücken endlich doch noch einen Ruck gibt. Die CDU darf der Teilhabe junger Menschen an Politik und Gesellschaft nicht länger im Wege stehen.“
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3
55116 Mainz