Schwerin setzt ein Zeichen: Bürgergeldempfänger sollen künftig arbeiten – Neuer Weg in der Sozialpolitik!

Mittelrhein-Tageblatt-Deutsches-Tageblatt-News-Nachrichten-Aktuell-Schwerin Bürgergeldempfänger in Schwerin sollen künftig arbeiten – Die Landeshauptstadt Schwerin hat mit einem Beschluss der Stadtvertretung einen bedeutenden Schritt in der Sozialpolitik gewagt: Bürgergeldempfänger sollen künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Der Antrag, eingebracht von der CDU-Fraktion, wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Damit sorgt Schwerin bundesweit für Diskussionen – zwischen Befürwortern, die den Vorstoß als innovative Maßnahme sehen, und Kritikern, die ethische und rechtliche Bedenken äußern.

Arbeitspflicht mit Perspektive?

Das neue Konzept sieht vor, dass Bürgergeldbezieher Aufgaben in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder Kindertagesstätten übernehmen. Ziel ist es, die Integration in die Gesellschaft zu fördern und den Betroffenen eine Perspektive für den Wiedereinstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu bieten. Dabei sollen die Tätigkeiten mit einer Aufwandsentschädigung von mindestens zwei Euro pro Stunde vergütet werden.

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„Wir möchten mit diesem Modell den Bürgergeldempfängern die Chance geben, sich aktiv einzubringen und gleichzeitig der Gesellschaft etwas zurückzugeben“, erklärte ein Vertreter der CDU-Fraktion. Der ursprüngliche Vorschlag, der lediglich auf Asylbewerber abzielte, wurde in der finalen Abstimmung auf alle Bürgergeldbezieher erweitert.

Leistungskürzungen bei Weigerung

Kern des Beschlusses ist auch eine mögliche Sanktionierung. Wer sich weigert, den gemeinnützigen Aufgaben nachzukommen, muss mit Kürzungen beim Bürgergeld rechnen. Dieses Vorgehen stößt jedoch nicht überall auf Zustimmung. Sozialverbände und Hilfsorganisationen kritisieren den Vorstoß scharf und sprechen von einer „Kriminalisierung sozial Benachteiligter“.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern warnte vor „Stimmungsmache“, die Asylbewerber und Bürgergeldempfänger gleichermaßen treffe. Statt Sanktionen zu verhängen, sollten strukturelle Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt abgebaut werden, so der Rat.

Organisatorische Herausforderungen

Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) zeigte sich zwar offen für Diskussionen, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. „Die administrative und finanzielle Belastung ist nicht zu unterschätzen“, so Badenschier. Insbesondere die Auszahlung der Vergütung stelle eine Herausforderung dar, da die Stadt bereits jetzt mit angespannten Haushaltsmitteln zu kämpfen habe.

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Die Verwaltung wurde nun beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der Arbeitspflicht zu entwickeln. Dabei müssen geeignete Einsatzorte identifiziert, Verwaltungsprozesse geklärt und die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.

Bundesweite Debatte entfacht

Der Beschluss aus Schwerin fügt sich in eine bereits hitzige bundesweite Diskussion um die Einführung einer Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ein. Während Befürworter darin eine Möglichkeit sehen, Sozialhilfeempfänger an den Arbeitsmarkt heranzuführen, warnen Kritiker vor einer Stigmatisierung und vergleichen das Vorhaben mit „moderner Zwangsarbeit“.

In Berlin und anderen Städten gibt es ähnliche Überlegungen, jedoch bislang keine vergleichbaren Beschlüsse. Sozialexperten betonen, dass ein Erfolg solcher Modelle davon abhängt, wie fair und sinnvoll die Umsetzung gestaltet wird.

Ein Modell für die Zukunft?

Ob Schwerin mit seinem mutigen Vorstoß ein Vorbild für andere Städte wird oder ob das Projekt an praktischen und rechtlichen Hürden scheitert, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Der Beschluss hat eine wichtige gesellschaftliche Debatte angestoßen und zeigt, dass die Sozialpolitik vor einem Wandel steht (hk).

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