Bonn – Gesellschaft: Stadt Bonn sucht Schöffinnen und Schöffen für Bonner Gerichte

Nachrichten aus Bonn am Rhein-Aktuell-Bonn (NRW) – Gesellschaft: Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 werden in diesem Jahr die Haupt-, Hilfs- und Jugendschöffen für das Amts- und das Landgericht Bonn gewählt. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das von juristischen Laien bekleidet wird. Bewerbungen nehmen die Bürgerdienste und das Amt für Kinder, Jugend und Familie entgegen.

Haupt- und Hilfsschöffen

Für die Bundesstadt Bonn werden insgesamt 366 Frauen und Männer gesucht, die am Amts- und Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Bonner Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und die Hilfsschöffen. Personen, die bereits als Schöffe tätig waren oder sind, können für eine weitere Amtszeit gewählt werden.

Wer sich für die Übernahme eines Schöffenamtes interessiert, am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und mit Wohnsitz in Bonn gemeldet ist, kann sich bei den Bürgerdiensten der Bundesstadt Bonn, Ordnungsangelegenheiten, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn bewerben. Bewerbungsformulare stehen unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist auch telefonisch unter den Rufnummern 77 25 46 oder 77 20 93 möglich. Dort gibt es auch nähere Auskünfte zum Schöffenamt.

Jugendschöffen mit erzieherischer Erfahrung gesucht

Nicht die juristischen Vorkenntnisse, sondern die erzieherischen Fähigkeiten qualifizieren Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn sucht 177 Ehrenamtliche für die Strafkammern beim Landgericht Bonn und das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn. Hierzu wird eine Vorschlagsliste von 354 Personen erstellt, die alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt. Bis Anfang Mai können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger melden, die zu Beginn der Amtszeit (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023) zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Voraussetzung ist auch, dass Bonn seit mindestens einem Jahr der Wohnsitz ist. Die Schöffinnen und Schöffen nehmen an maximal zwölf Terminen im Jahr teil. Sie werden von ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten gegebenenfalls ihren Verdienstausfall ersetzt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an Birgit Schallenberg, Telefon 77 31 29, E-Mail: birgit.schallenberg@bonn.de, wenden.

Weitere Informationen gibt es unter www.bonn.de/@schoeffenwahl.

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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn