Grundgesetz-Reform 2025 – Am 18. März 2025 hat der Deutsche Bundestag eine der weitreichendsten Verfassungsänderungen der vergangenen Jahre beschlossen. Mit einer Zweidrittelmehrheit votierten die Abgeordneten für ein umfangreiches Finanzpaket, das in mehrfacher Hinsicht als historisch gilt – sowohl politisch als auch haushaltspolitisch. Im Zentrum steht die Lockerung der Schuldenbremse, die künftig höhere Investitionen in sicherheitsrelevante Bereiche sowie in Infrastruktur und Klimaschutz ermöglichen soll.
Zentraler Baustein: Teilweise Aufweichung der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz verankert ist und dem Bund nur begrenzte Kreditaufnahmen erlaubt, wird erstmals in ihrer bisherigen Form deutlich modifiziert. Künftig dürfen Ausgaben für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Nachrichtendienste das Limit von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, ohne dass dies als Verstoß gegen die Schuldenbremse gilt.
Sondervermögen über 500 Milliarden Euro
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro. Diese Mittel sollen über die kommenden zwölf Jahre gezielt für Investitionen in den klimafreundlichen Umbau der Infrastruktur sowie für digitale Transformation und wirtschaftliche Modernisierung verwendet werden. Ziel ist es, die Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 deutlich schneller voranzutreiben.
Abstimmung durch den alten Bundestag – juristisch umstritten, politisch durchgesetzt
Brisant: Die Abstimmung erfolgte noch durch den 20. Deutschen Bundestag, obwohl der 21. Bundestag bereits gewählt ist. Kritiker hatten dies im Vorfeld als Umgehung der demokratischen Praxis bezeichnet. Mehrere Eilanträge gegen die Sondersitzung wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Aus Sicht der Regierungskoalition war das Vorgehen notwendig, da die neue Zusammensetzung des Bundestags keine ausreichende Mehrheit mehr für eine Grundgesetzänderung garantiert hätte.
Politische Reaktionen zwischen Zustimmung und Kritik
Während Vertreter der Regierungsparteien die Entscheidung als zukunftsweisend loben, kommt aus der Opposition deutliche Kritik. Insbesondere die Union warnt vor einem „Dammbruch in der Haushaltspolitik“ und einer „Entkernung der Schuldenbremse“. Auch Wirtschaftsinstitute äußern sich zurückhaltend: Zwar sei das Investitionsvolumen notwendig, die langfristige Finanzierbarkeit müsse jedoch genau beobachtet werden.
Nächster Schritt: Zustimmung des Bundesrats steht noch aus
Damit die Verfassungsänderung endgültig in Kraft tritt, ist nun noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Diese wird für Freitag, den 21. März 2025, erwartet. Beobachter rechnen mit einer Mehrheit, auch wenn es in einigen Bundesländern Widerstand gegen Teile des Pakets gibt.
Fazit: Zeitenwende in der Finanzpolitik
Mit dem gestrigen Beschluss hat der Bundestag ein deutliches Signal gesetzt: Die politische Priorität liegt künftig auf langfristigen Investitionen in Sicherheit, Klimaschutz und digitale Infrastruktur – auch wenn dies eine Abkehr von bisherigen haushaltspolitischen Dogmen bedeutet. Ob dieser Weg erfolgreich sein wird, muss sich in den kommenden Jahren zeigen (hk).