Trier – Corona-Update 30.10.2020: Maskenpflicht in der City gilt ab Montag auch unter der Woche

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-Trier Trier – (mic) Die Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt gilt ab Montag, 2. November, für die ganze Woche.

Dadurch wird die seit dem 23. Oktober bestehende Maskenpflicht am Freitag, Samstag und Sonntag erweitert. OB Wolfram Leibe und Ordnungsdezernent Thomas Schmitt begründen diesen Schritt mit der im Verlauf dieser Woche noch einmal stark angestiegenen Zahl von Corona-Infektionen in der Stadt und im Umland. Am Freitag wurden rund 60 Plakate in den betroffenen Straßen in der Innenstadt aufgehängt, auf denen auf die Maskenpflicht in Deutsch, Französisch, Luxemburgisch, auf Russisch, Persisch und Arabisch hingewiesen wird.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt in folgenden Straßen: Am Alten Theater, Am Augustinerhof, Am Breitenstein, Am Frankenturm, Am Zündel, An der Meerkatz, Antoniusstraße, Augustinerstraße, Brotstraße, Dietrichstraße, Domfreihof, Fahrstraße, Fleischstraße, Gangolfstraße, Glockenstraße, Grabenstraße, Hauptmarkt, Heinz-Tietjen-Weg, Hindenburgstraße, Hosenstraße, Jakobsspitälchen, Jakobstraße, Jesuitenstraße, Johann-Philipp-Straße, Jüdemerstraße, Justizstraße, Kapuzinergasse, Konstantinplatz, Konstantinstraße, Kornmarkt, Liebfrauenstraße, Margaretengäßchen, Martin-Luther-Platz, Metzelstraße, Mohrs Gässchen, Moselstraße, Nagelstraße, Neustraße, Nikolaus- Koch-Platz, Pferdemarkt, Porta-Nigra-Platz, Palaststraße, Simeonstiftplatz, Simeonstraße, Sternstraße, Stockplatz, Stockstraße, Stresemannstraße, Treveris, Viehmarktplatz, Viehmarktstraße, Walramsneustraße, Wilhelm-Rautenstrauch-Straße.

Die entsprechende geänderte Allgemeinverfügung der Stadt Trier wurde heute online veröffentlicht und tritt am Montag, 2. November, in Kraft. Anschließend erscheint die Allgemeinverfügung noch in der Rathauszeitung. Sie gilt bis zum 30. November 2020

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Presseamt Trier

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