Trier – Touristik: Stadt Trier plant Beherbergungssteuer ab Januar 2018

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Trier - Trier – Touristik: (mic). In enger Abstimmung mit den Vertretern von betroffenen Betrieben, Gastro-Verbänden und der Industrie- und Handelskammer (IHK) unternimmt die Stadt Trier einen neuen Anlauf zur Einführung einer Beherbergungssteuer für Übernachtungen („Bettensteuer“).Sie soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis betragen.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe: „Die Stadt rechnet dadurch mit jährlichen Einnahmen von rund 700.000 Euro, die in den allgemeinen Haushalt einfließen. Über die Satzung zur Beherbergungssteuer soll am 28. September im Trierer Stadtrat abschließend entschieden werden.“

Die Erarbeitung der Satzung im Rathaus wurde von Anfang an eng abgestimmt mit Vertretern der Trierer Beherbergungsbetriebe, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Rheinland-Pfalz (DEHOGA) sowie der Industrie und Handelskammer (IHK). Es gab dazu seit Februar fünf gemeinsame Sitzungen. Viele Anregungen der Betriebe und Verbände wurden aufgenommen.

Steuergegenstand sind die Übernachtungen ohne Nebenkosten wie beispielsweise den Frühstückspreis oder einen Parkplatz. Steuerpflichtig sind laut Satzung Beherbergungsbetriebe, aber auch Privatleute. Es handelt sich also um Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze, Reisemobilplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtung. Steuerpflichtig sind aber auch Privatleute, die die eigene Wohnung oder einzelne Zimmer beispielsweise über Internetportale zur Übernachtung anbieten. Besteuert werden bis zu sieben Übernachtungen. Berufsbedingte Übernachtungen werden von der Abgabe befreit sein.

Ein erster Versuch in Trier zur Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe wurde vom Bundesverwaltungsgericht nach der Klage eines betroffenen Betriebes 2012 gestoppt.

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Urheber: Presseamt Trier

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