Tübingen – 2G+ in den Tübinger Clubs: Teststation verlängert ihre Öffnungszeit

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Tübingen Tübingen (BW) – Seit Mittwoch, 23. Februar 2022, befindet sich Baden-Württemberg in der sogenannten Corona-Warnstufe. Das heißt unter anderem, dass der Gastronomiebesuch wieder mit einem 3G-Nachweis möglich ist und Diskotheken und Clubs wieder öffnen dürfen, allerdings nur unter der 2G+-Regelung. Um der erhöhten Nachfrage nach Schnelltests nachzukommen, bauen die Tübinger Club- und Gaststättenbetreiber ihr Testangebot in die späten Abendstunden aus.

Ab sofort hat die Teststation am Kelternplatz wöchentlich von Donnerstag bis Samstag bis 2 Uhr nachts geöffnet. Weitere nächtliche Testmöglichkeiten sollen folgen. Die Betreiberinnen und Betreiber der Clubs und Bars bitten allerdings darum, auch das Angebot der städtischen Teststationen tagsüber zu nutzen, um die nächtliche Teststation zu entlasten. Der Nachweis ist 24 Stunden lang gültig.

2G+ bedeutet, dass nur immunisierte Personen (geimpft oder genesen) mit einem negativen Testnachweis Zutritt haben. Von der Testpflicht gibt es keine Ausnahmen. Das heißt, dass auch Menschen, die geboostert sind oder deren Impfschutz nicht älter als drei Monate ist, einen Testnachweis benötigen.

www.tuebingen.de/corona


Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 1
72070 Tübingen

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com