Mit dem neben der Fahrschülerin im Fahrzeug befindlichen 63 jährige Fahrschullehrer wird ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergibt einen Wert von 0,72 Promille.
Hieraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrschullehrer musste die eingesetzten Beamten zur Dienststelle begleiten, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrschullehrer wird eingeleitet.