Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag.
Die Abgeordneten fordern konkret, die zulässige Höchstmiete bei Neu- und Wiedervermietungen bundesweit auf die örtsübliche Vergleichsmiete beziehungsweise die niedrigere Vormiete abzusenken. Die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sollten nach der Maßgabe abgesenkt werden, dass Mieterhöhungen nur im Rahmen des Inflationsausgleichs, höchstens jedoch um zwei Prozent im Jahr, erfolgen dürfen.
Eine Neuregelung der Mietspiegel müsse beinhalten, dass alle Entgelte für Mietwohnungen in einer Kommune in deren Berechnung einbezogen und qualifizierte Mietspiegel als rechtsverbindliches Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgestaltet werden, heißt es weiter.
Darüber hinaus sollten Bundesländer ermutigt werden, in besonders angespannten Wohnungsmärkten Mietendeckel einzuführen.
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Deutscher Bundestag