Berlin – Keuter (AfD): Familiennachzug wird für die meisten subsidiär Schutzberechtigten aus Kostengründen nicht gelingen

Mittelrhein-Tageblatt-Politik-AfD-Berlin Berlin – Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/3853) des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter zum Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter werfen neue Fragen auf.

Keuter wollte unter anderem wissen, auf welchem Weg die maximal 1000 Familienangehörigen, die im Rahmen des Familiennachzuges pro Monat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfen, nach Deutschland befördert werden und wie hoch der Finanzbedarf für den Familiennachzug geschätzt wird.

Die Bundesregierung teilte hierauf mit, dass sich der subsidiär Schutzberechtigte selbst um die Organisation und die Finanzierung der Reise seiner Angehörigen nach Deutschland kümmern müsse.

Keuter fragt sich nun, wie ein subsidiär Schutzberechtigter, der vielleicht noch keine Arbeit gefunden hat und auf Sozialleistungen angewiesen ist, seine Ehefrau und Kinder auf eigene Kosten nachholen soll. Allein die Ausstellung eines Reisepasses kostet 255,- Euro. Hinzu kommen noch Flug- und Reisekosten.

Keuter: „Der subsidiär Schutzberechtigte muss, sofern er auf Sozialleistungen angewiesen ist, wohl sehr viel Geduld mitbringen, bis er die Kosten für eine Familienzusammenführung zusammen gespart hat. Ich hoffe, dass dies nicht dazu führt, dass Schlepperbanden ein neues Geschäft wittern und sich Familienangehörige der gefährlichen Überfahrt über das Mittelmeer aussetzen, oder der deutsche Steuerzahler am Ende doch wieder das Portemonnaie aufmachen muss.“

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Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225

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