Kaiserslautern – Paketzusteller ohne gültigen Führerschein

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Kaiserslautern - Kaiserslautern, BAB 6 – Am gestrigen Montag fiel einer Funkstreife der Autobahnpolizei im Bereich der BAB Anschlussstelle Kaiserslautern West ein Kleintransporter eines Paketdienstleisters mit Beleuchtungsmängeln am Fahrzeug auf.

Bei einer Überprüfung des 40-jährigen Fahrers stellte sich dann heraus, dass die von ihm ausgehändigte Fahrerlaubnis in Deutschland ungültig ist und er somit keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen darf. Der Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt und der Transporter verschlossen auf einem Parkplatz in Nähe der Autobahn abgestellt.

Nach ca. 30 Minuten erschien ein vom Fahrer verständigter Ersatzfahrer mit seinem Pkw vor Ort und wollte den mit Paketen gefüllten Transporter übernehmen. Vor Fahrtantritt überprüften die Beamten bei ihm ebenfalls die Fahrererlaubnis.

Auch er konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Er muss nun ebenfalls mit einer Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Gegen den Disponenten des Paketdienstleisters, der beide Fahrer schließlich in Empfang nahm, wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.

Inwieweit die Pakete am gestrigen Tag noch rechtzeitig zu ihren Empfängern gelangten, ist nicht mehr überliefert.

Polizeidirektion Kaiserslautern

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com