Rhein-Pfalz-Kreis –Im Nachgang zu der am 09. Dezember 2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung erlässt der Rhein-Pfalz-Kreis eine weitere einschränkende Regelung. Die neue Verfügung tritt ab Freitag, 11. Dezember 2020 in Kraft und gilt ebenso zunächst bis zum 20. Dezember 2020.
Die Allgemeinverfügung vom 09. Dezember 2020 wurde um den Passus ergänzt, dass die Öffnungszeiten für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für den Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf auf den Zeitraum von 5 bis 21 Uhr begrenzt wird. Diese Begrenzung gilt an jedem Wochentag.
Alle anderen Regelungen der Allgemeinverfügung blieben unverändert.
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