Berlin – Thema heute im Bundestag: Freisprecheinrichtungen bei Neuwagen

Petitionsausschuss/Ausschuss

heute-ein-thema-im-bundestag Berlin – (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass Neuwagen zwingend mit einer einfachen Freisprecheinrichtung ausgerüstet werden müssen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Da aus Sicht des Ausschusses auch europarechtliche Regelungen betroffen sind, soll die Vorlage dem Europäischen Parlament ebenfalls zugeleitet werden.

Der Petent verweist zur Begründung seiner Eingabe auf die Problematik, wonach trotz entsprechender Verbotsregelungen viele Straßenverkehrsteilnehmer ihre Mobiltelefone beim Fahren benutzen würden. Dies stelle eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Es sei daher sinnvoll, Neuwagen mit Freisprecheinrichtungen auszurüsten, da sich die meisten telefonierenden Fahrer so besser auf den Verkehr konzentrieren könnten, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung deutlich, dass die Vorgaben für die technische Ausrüstung von Autos europaweit einheitlich geregelt seien. Die vorhandenen Vorschriften deckten die Sicherheit, den Umweltschutz und den Diebstahlschutz ab. „Die Einführung neuer Vorschriften für Kraftfahrzeuge lässt sich somit alleine in Deutschland nicht umsetzen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Zusätzlich sei für die Einführung neuer Anforderungen grundsätzlich eine Folgenabschätzung mit Betrachtung des Nutzens und des Aufwandes durchzuführen. Da eine Fernsprecheinrichtung als Komfortsystem betrachtet werde, welches nur mittelbar der Erhöhung der Sicherheit diene, sei eine positive Betrachtung nicht möglich.

In der Vorlage verweist der Petitionsausschuss auch auf Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) wonach Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen dürfen, „wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss“. Zulässig sei das Telefonieren während des Fahrens daher nur, wenn eine Freisprecheinrichtung eingesetzt wird. Vor diesem Hintergrund hält es der Ausschuss für sinnvoll, Neuwagen zwingend mit einer einfachen Freisprecheinrichtung auszurüsten.

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Text: Deutscher Bundestag

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