Trier – Die Verwaltungsgebäude II und IV am Augustinerhof, in denen das Jugendamt und das Amt für Soziales und Wohnen ansässig sind, sind derzeit nicht ohne weiteres für den Publikumsverkehr erreichbar.
An den Eingängen wurde eine Zugangspforte eingerichtet, an der die Besucher ihr Anliegen schildern. Wo ein persönlicher Kontakt mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter nicht zwingend notwendig ist, wird dies vermieden und die Personen werden zurückgerufen.
Wo Vorsprachen dringend notwendig sind, werden sie unter Beachtung der empfohlenen Hygieneregeln ermöglicht.
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Presseamt Trier