Würzburg – Corona-Aktuell 09.04.2021: Das gilt nun in Schulen und bei Tagesbetreuung

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Würzburg - Würzburg (BY) – Corona-Aktuell 09.04.2021: Der Wert der 7-Tage-Inzidenz bei der Stadt Würzburg liegt tagesaktuell am heutigen Freitag, 9. April, bei 91,5.

Damit liegt der 7-Tage-Inzidenzwert über 50, jedoch unter 100. Damit gelten innerhalb der Würzburger Stadtgrenzen ab Montag, 12. April, bis Sonntag, 18. April, die entsprechenden Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (BayIfSMV).

• Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April 2021 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

• An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.

• An weiterführenden und beruflichen Schulen sowie in den übrigen Jahrgangsstufen der Förderschulen (Jahrgangsstufe ab 5) findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.

• In den Abschlussklassen aller Schularten findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.

• Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.

• Die schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen entsprechend der vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten.

• Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Eine aktuelle Fassung der 12. BayIfSMV ist im Internet unter „https://www.gesetze-bayern.de/“ abrufbar. Der aktuelle Wert der 7-Tage-Inzidenz für das Stadtgebiet Würzburg ist unter „https://corona.rki.de/“ einsehbar.

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Christian Weiß
FA Presse, Kommunikation und LoB
-Leiter Pressestelle-
Stadt Würzburg
Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg

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