Auswärtiges/Antwort
Nach aktuellem Stand müsse der Bund Kosten durch die Rückholaktionen in Höhe von knapp 93 Millionen Euro verauslagen, es lägen allerdings noch nicht alle Rechnungen vor. Der entsprechende Haushaltstitel (Kapitel 0502 Titel 687 01) sehe für die Rückholaktion insgesamt 100 Millionen Euro vor. „Die Rückholungen erfolgten auf Grundlage von Paragraph 6 Konsulargesetz, der grundsätzlich vorsieht, dass die Empfänger der Hilfe zum Ersatz der Auslagen verpflichtet sind“, heißt es in der Antwort weiter. Außerdem seien Kofinanzierungsmittel aus dem EU-Krisenmechanismus beantragt worden, so dass die Gesamtkosten für den Bund geringer ausfallen dürften.
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Deutscher Bundestag