Bayern – Jetzt auch erstmalig eine bestätigte Coronaerkrankung im Landkreis Rhön-Grabfeld

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayern -Bayern – Heute Vormittag, am 12.03., hat der Krisenstab im Landratsamt Rhön-Grabfeld getagt. Die aktuelle Lage wurde besprochen.

Seit 12.03.2020 gibt es auch im Landkreis Rhön-Grabfeld eine erste bestätigte Coronaerkrankung (COVID-19). Hierbei handelt es sich um eine männliche Person von 27 Jahren.

Die infizierte Person ist zu Hause in Quarantäne und zeigt lediglich eine milde Symptomatik und steht mit dem Gesundheitsamt in regelmäßiger Verbindung. Da der Infizierte in keinem Zusammenhang mit Schulen oder Kindertagesstätten steht, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung Schulen, Kitas oder öffentliche Bereiche zu schließen.

Es gibt eine engere Kontaktperson, die sich aktuell auch bereits in Quarantäne befindet und bei der jetzt eine Testung auf Coronavirus veranlasst wird.

Um bei Fragen aus der Bevölkerung auch am Wochenende beraten zu können, hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld im Gesundheitsamt eine Bürger-Telefonhotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: 09771/94 800. Sie erreichen die Hotline an jedem Tag in der Woche, auch Samstag und Sonntag, von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Lageabhängig kann die Hotline auf eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ausgedehnt werden. Die Hotline steht allen Bürgerinnen und Bürgern für allgemeine Fragen zum Coronageschehen zur Verfügung. Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet Zeichen eines Atemwegsinfekts aufweisen, sollen sich bei Nichterreichbarkeit des Hausarztes an die Terminservicestelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Tel.: 116117 wenden. Personen, die Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Erkrankten hatten, wenden sich bitte an das Gesundheitsamt, Tel. 09771/94 560.

Der Krisenstab empfiehlt zum Schutz von Patienten und betreuendem Personal, Besuche im Krankenhaus und in Alten- und Pflegeheimen auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen wird empfohlen, alle Veranstaltungen, die nicht wirklich zwingend nötig sind, abzusagen oder zu verschieben. Im Einzelnen gilt folgendes:
Bei allen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern gilt die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 11.03.2020,
d. h. sie sind landesweit untersagt. Auch bei Veranstaltungen von 500 bis 1000 Teilnehmern wird die Empfehlung ausgesprochen, allein aufgrund der Teilnehmerzahl die Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Bei Veranstaltungen unter 500 Teilnehmern erfolgt eine individuelle Risikobewertung durch das Landratsamt – Gesundheitsamt.

Da die aktuelle Situation eine dynamische Entwicklung zeigt, bitten wir Sie auch bezüglich Absagen von Veranstaltungen die Medien zu beachten.

Wir werden Sie auch über die weitere Entwicklung hinsichtlich Coronaerkrankungen im Landkreis Rhön-Grabfeld auf der Homepageseite des Landratsamtes informieren.

***
Landkreis Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt an der Saale

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