Mainz – Hinweis zum Wochenmarkt – Maskenpflicht

Nachrichten-aus-Mainz-am-Rhein-RLP- Mainz – (rap) Die Wochenmärkte der Stadt Mainz finden weiterhin auf den bekannten Flächen statt. Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO vom 30.10.2020) sind folgende rechtliche Vorgaben einzuhalten:

• Auf den gesamten Flächen des räumlich entzerrten Hauptmarktes und der Stadtteil-Märkte, welche als öffentliche Einrichtung gelten, besteht die umfassende Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht).
• Dies gilt nicht nur in Anstehsituationen oder beim Kaufgespräch, sondern generell bereits vom Betreten des Wochenmarktgeländes bis zum Verlassen desselben.
• Die Maskenpflicht gilt auch dann, wenn die Abstände eingehalten werden können.

Dezernentin Manuela Matz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Regeln zu halten. „Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung hilft, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.“

Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mainz unter www.mainz.de.

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Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz

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