Stadt Bocholt – Karneval: Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche – Verwaltung erinnert während der tollen Tage an Jugendschutz

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Verwaltung erinnert während der tollen Tage an Jugendschutz – Bild: Freigegeben

Bocholt (NRW) – (PID). Jugendschutz: Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt greifen zum Auftakt der Karnevalstage die Plakataktion „Jugendschutz – Wir machen mit!“ zum Thema Alkoholkonsum wieder auf.

Der Aufruf richtet sich an Erwachsene, auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt dabei Gastwirten und Verkäufern in Geschäften, den Ausrichtern des Karnevalszuges und den Eltern zu, betont die Verwaltung.

Klare Grenzen

Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch Mixgetränke, gilt: Erst ab 18 Jahren!

Alkoholvergiftung droht

Warum gefährdet Alkohol insbesondere Jugendliche? „Jugendliche sind anfälliger für Schädigungen als Erwachsene, weil ihr Körper sich in der Entwicklung befindet“, so Sigrid Hobbold vom Bocholter Jugendamt. Das niedrigere Körpergewicht lasse den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen, es drohe schneller eine Alkoholvergiftung.

Eltern in der Pflicht

Insbesondere Eltern tragen die Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Hobbold: „Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung fordern daher alle Eltern eindringlich auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht bereits alkoholisiert zum Umzug gehen und keinen Alkohol zum Karnevalszug mitbringen.“

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Text: PRESSE- und INFORMATIONSDIENST der Stadt Bocholt
Karsten Tersteegen, Amke Derksen, Bruno Wansing
Berliner Platz 1
D-46395 Bocholt

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