Tierabwehrspray in Waffenverbotszonen – Immer mehr Menschen fühlen sich in Deutschland unsicher – gerade an Bahnhöfen oder in Großstädten. Kein Wunder, denn Messerangriffe häufen sich, und das Bedürfnis nach Selbstschutz steigt. Aber darf man zur Verteidigung eigentlich Tierabwehrspray mit sich führen – auch in Waffenverbotszonen? Die Antwort ist komplizierter, als viele denken.
Tierabwehrspray ≠ Pfefferspray gegen Menschen
Zunächst zur Begriffsklärung: Tierabwehrsprays enthalten – genau wie klassische Pfeffersprays – den hochwirksamen Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC), der Augen und Schleimhäute massiv reizt. Der Unterschied liegt weniger in der chemischen Zusammensetzung, sondern in der Kennzeichnung und dem Einsatzzweck.
➡️ Tierabwehrsprays sind ausschließlich zur Abwehr von Tieren zugelassen. Sie gelten nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
➡️ Pfeffersprays zur Anwendung gegen Menschen hingegen sind Reizstoffsprühgeräte, die offiziell als Waffe eingestuft werden. Ihr Besitz ist zwar erlaubt, das Führen in der Öffentlichkeit aber nur mit „kleinem Waffenschein“ gestattet.
Was gilt in Waffenverbotszonen?
Hier wird’s spannend: Waffenverbotszonen werden von Städten oder Bundesländern eingerichtet, um gefährliche Gegenstände aus bestimmten Bereichen – etwa Bahnhöfen, Parks oder Partymeilen – fernzuhalten. Das Mitführen von Messern, Schlagstöcken oder eben auch Pfefferspray gegen Menschen ist dort verboten.
Und wie sieht es mit Tierabwehrspray aus?
👉 Rein rechtlich: Da es keine Waffe ist, dürfte es in vielen Fällen mitgeführt werden.
👉 In der Praxis: Viele Städte verbieten es trotzdem – durch eigene Allgemeinverfügungen, die auch das Tragen von Tierabwehrsprays untersagen.
Ein paar Beispiele:
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🔴 Berlin (z. B. Alexanderplatz, Hauptbahnhof): Tierabwehrspray ist verboten
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🔴 Hamburg (z. B. Reeperbahn, Hauptbahnhof): ebenfalls verboten
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🟢 Frankfurt am Main (Bahnhofsviertel): erlaubt, sofern es klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist
Darf man es zur Selbstverteidigung einsetzen?
Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt: Auch wenn Tierabwehrspray frei verkauft wird, darf man es nur in einer akuten Notwehrsituation (§ 32 StGB) gegen Menschen einsetzen. Bedeutet: Du musst tatsächlich angegriffen werden oder eine unmittelbare Gefahr droht.
❗ Wer in einem Streit oder bei einer verbalen Auseinandersetzung zum Spray greift, kann sich schnell wegen Körperverletzung strafbar machen – auch bei einem vermeintlich „harmlosen“ Tierabwehrspray.
Fazit Tierabwehrspray in Waffenverbotszonen
Tierabwehrspray ist kein Spielzeug, sondern ein ernstzunehmendes Mittel zur Notwehr. Allerdings gelten je nach Stadt und Zone unterschiedliche Regeln. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich genau informieren, ob das Spray in der jeweiligen Waffenverbotszone erlaubt ist – und es wirklich nur im Ernstfall einsetzen.
Für viele bleibt das Spray ein Stück gefühlte Sicherheit – aber wie bei jedem Mittel zur Selbstverteidigung gilt: Verstand einschalten und vorher informieren! (hk).