Rheinland-Pfalz – Update Corona 01.04.2020 – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Gemeinsamer Beschluss von Bund und Ländern – auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichten – auch über Ostern

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Staatskanzlei in RLP - Rheinland-Pfalz / Mainz – Update Corona 01.04.2020: Heute haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen weiter bestehen und eingehalten werden müssen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu. Die bereits bestehenden Maßnahmen zur Kontaktvermeidung bleiben daher weiterhin bestehen.“

Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien sagte Ministerpräsidentin Dreyer: „Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.“ Das gelte für das Inland ebenso wie für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Ich weiß, dass sich viele gerade nach den letzten beiden Wochen auf die gemeinsamen Ostertage im Kreise der Familie und mit Freunden gefreut haben. Aber es ist eben wichtig, gerade die Älteren unter uns und diejenigen mit gesundheitlichen Vorbelastungen besonders vor Kontakten zu schützen, um ihre Infizierung zu vermeiden. Deshalb wird noch heute von Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler im Rahmen einer Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung ein generelles Besuchs- und Betretungsverbot von Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen.

Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Das sind große Entbehrungen, die wir den Bürgerinnen und Bürgern und uns allen zumuten müssen. Aber im Interesse der Gesundheit von uns allen kommen wir leider nicht daran vorbei. Ich danke allen, die sich in dieser sehr schwierigen Situation bisher so vorbildlich und diszipliniert an die Maßnahmen gehalten haben.“

Weitere Einzelheiten finden Sie auf corona.rlp.de.

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Staatskanzlei in RLP

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