Gehaltsstopp für verfassungsfeindliche Landtagsmitarbeiter in Rheinland-Pfalz – Mainz – In Rheinland-Pfalz zeichnet sich ein politisch brisantes Gesetzesvorhaben ab: Künftig sollen Landtagsmitarbeiter, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden, kein Gehalt mehr aus öffentlichen Mitteln erhalten. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) eingebracht und wird von SPD, CDU, Grünen und FDP mitgetragen. Das erklärte Ziel: Die Demokratie soll sich besser gegen ihre Feinde wehren können – auch im eigenen Haus.
Kern des Vorhabens ist eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung, der sich alle Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten und Fraktionen unterziehen müssen. Dabei werden Informationen aus dem Bundeszentralregister, vom Landeskriminalamt sowie vom Verfassungsschutz ausgewertet. Als unzuverlässig gelten demnach Personen, die beispielsweise wegen Staatsschutzdelikten verurteilt wurden, Mitglied in verbotenen Organisationen waren oder Erkenntnisse aufweisen, die auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung hindeuten. Auch die Weigerung, sich prüfen zu lassen, würde zur Unzuverlässigkeit führen.
In solchen Fällen sollen die Gehälter dieser Personen künftig nicht mehr aus Fraktionsmitteln finanziert werden dürfen. Wird der Bruttolohn nicht konkret angegeben, erfolgt eine pauschale Kürzung von vier Prozent bei den monatlichen Fraktionsgeldern. Rheinland-Pfalz wäre mit einem solchen Gesetz das erste Bundesland, das derartige Maßnahmen gesetzlich verankert.
AfD sieht sich im Visier – und reagiert empört
Besonders scharf kritisiert die AfD das Vorhaben. In einem auf X (vormals Twitter) veröffentlichten Beitrag wirft die Partei den etablierten Parteien „totalitäre Methoden“ vor. Laut der AfD sei das Gesetz vor allem gegen sie gerichtet – mit dem Ziel, einer möglichen künftigen Regierungsbeteiligung vorzubeugen. Auslöser der Debatte ist unter anderem, dass Medienberichten zufolge bundesweit über 100 rechtsextreme Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sein sollen – auch in Rheinland-Pfalz.
Tatsächlich würde der Gesetzentwurf auch AfD-Mitarbeiter betreffen, sofern sie im Einzelfall als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Eine automatische Streichung der Gehälter aller AfD-Mitarbeiter ist hingegen nicht vorgesehen. Parteimitgliedschaft allein reicht laut Entwurf nicht aus – es bedarf individueller Feststellungen zur fehlenden Verfassungstreue. Eine pauschale Sippenhaft auf Grundlage der Parteizugehörigkeit wäre verfassungsrechtlich kaum haltbar.
Brisant: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2024 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese Einstufung wurde jedoch nach einem Eilantrag der Partei vorläufig ausgesetzt. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung gilt die AfD weiterhin als Verdachtsfall – was juristisch wie politisch eine Grauzone hinterlässt.
Landtagspräsident Hering verteidigt das Gesetz: Es sei untragbar, dass mit Steuergeldern Personen finanziert werden, „die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen“. Die AfD hingegen sieht darin einen Versuch, politische Konkurrenz durch administrative Mittel zu schwächen.
Ob das Gesetz in der geplanten Form verabschiedet wird, ist noch offen – die Debatte darüber dürfte jedenfalls intensiv werden, auch mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Frühjahr 2026 (hk).